Neu angelegte Fuss- und Fahrwege durchqueren die Aussenanlagen aus natürlichem und gestaltetem Grün. Neu gestaltete Landschaftselemente werden in die Gesamtplanung integriert. Der gestalterische Gesamteindruck wird durch das kommunale und kantonale Baugesetz sowie das Anstreben einer harmonischen Gestaltung innerhalb des Dorfkerns in Nutzung und Qualität geregelt. Die Fassaden strukturieren die Baukörper, ohne den stimmigen Gesamtkomplex zu zergliedern und sich atypisch vom Gesamtbild der Gemeinde abzuheben. Helle Räume und grosse Fenster nach Süden unterstreichen die hohe Qualität der Überbauung.